Der nachfolgende Text ist aus der Broschüre „Barrierefrei im Stadion“ kopiert worden. An dessen Inhalt auf der Seite 40 und 41 hat der DDDF e.V. maßgeblich mitgearbeitet und die Empfehlungen an die DFL weitergegeben. Weitere Informationen können unter folgendem Link entnommen werden: http://www.bundesliga.com/de/bundesliga/news/dfl-veroeffentlicht-neue-empfehlung-zur-barrierefreiheit-agmd.jsp .

 

 

 

Plätze für Gehörlose und Schwerhörige Menschen

Um Gehörlosen und schwerhörigen Menschen die Möglichkeit zu geben, ein Spiel in jedem Bereich eines Stadions zu verfolgen, müssen alle gespro-chenen Informationen (z. B. des Stadionsprechers) stets auch textlich (Zwei-Sinne-Prinzip) auf den Anzeigetafeln und anderen Informationsträgern dargestellt werden. Diese textlichen Informationen müssen von allen Plätzen aus gut sichtbar sein und weitgehend in Echtzeit, das heißt synchron zur gesprochenen Information, übermittelt werden. Visuell dargestellte Beiträge oder Liveberichte (Video, Stadion-TV etc.) sind mit Untertiteln zu versehen.

Ausgewiesene Sitzplätze

Ungeachtet der Möglichkeit der freien Platzwahl sind auch Sitzplatzbereiche auszuweisen, die speziell für gehörlose und schwerhörige Menschen reserviert sind. Die ausgewiesenen Plätze müssen unbedingt eine gute, freie Sicht auf das Spielfeld gewährleisten und daher vorzugsweise auf einer der beiden Längstribünen angeordnet werden. Anders als bei der freien Platzwahl ermöglichen diese reservierten Plätze, dass die betroffenen Personen untereinander ungehindert kommunizieren können. Insofern darf es zwischen den einzelnen Sitzplätzen auch keine Sichtbehinderung geben, da sich insbesondere gehörlose Zuschauer untereinander mittels Gebärdensprache austauschen. Zudem kann dort gezielt geschultes Personal zum Einsatz kommen, das zumindest über rudimentäre Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache verfügt. Der Sitzplatz für die Begleitperson ist jeweils neben dem Sitzplatz für den gehörlosen oder schwerhörigen Stadionbesucher vorzusehen.

Technische Ausstattung

Zusätzlich zur textlichen Ausgabe gesprochener Informationen oder zur Untertitelung visuell dargestellter Beiträge auf den Anzeigetafeln (siehe 3.3. Ausgewiesene Plätze, S. 40) empfiehlt es sich, im speziell für gehörlose und schwerhörige Zuschauer ausgewiesenen Sitzplatzbereich weitere Informationsträger, etwa LED-Leisten, anzubringen. Durch ihre Installation in Blickrichtung des Spielfelds – ohne Sichtbehinderung – wird es gehörlosen und schwerhörigen Stadionbesuchern ermöglicht, gleichzeitig das Spielgeschehen zu verfolgen und weitere textliche Informationen wie zum Beispiel Durchsagen visuell wahrzunehmen, was eine adäquate Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips darstellt. Außerdem können Vibrationsgeräte zur Verfügung gestellt werden, die vibrieren, sobald auf den Anzeigetafeln beispielsweise Tore in anderen Stadien, Auswechslungen oder die Nachspielzeit angezeigt werden. Möglich ist auch der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern im Block.

Anzahl

Ausgehend von der Möglichkeit einer freien Platzwahl im gesamten Stadion kann die Anzahl der speziell ausgewiesenen und zusammenhängend angeordneten Sitzplätze für gehörlose und schwerhörige Zuschauer deutlich niedriger liegen als die für Rollstuhlnutzer. Die Anzahl dieser speziell ausgewiesenen Plätze sollte in einem Verhältnis von mindestens fünf zu 10.000 Plätzen im Stadion liegen. Dabei ist zu beachten, dass zusätzlich zu jedem Sitzplatz für eine gehörlose oder schwerhörige Person ein weiterer Sitzplatz für die Begleitperson vorzusehen ist.

Folgende Staffelung wird in Anlehnung an die Sitzplatzanzahl für blinde und sehbehinderte Fans empfohlen:

Mindestanzahl an Sitzplätzen für Gehörlose und Schwerhörige

 

Zuschauerkapazität Sitzplätze für Gehörlose und Schwerhörige Begleiterplätze
10.000 5 5
20.000 10 10
30.000 15 15
40.000 20 20
50.000 25 25
60.000 30 30
70.000 35 35
80.000 40 40